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Einreisebestimmungen Türkei
Aufenthalt in der Türkei Oft lässt sich der Spruch „Man sprich deutsch“ in den Reiseprospekten auffinden. Das gilt auch für die kleinen Orte und Dörfer, die in der Nähe der zahlreichen Stränden gelegen sind. Da die Türkei noch nicht der EU angehört müssen seine Einreisebestimmungen eingehalten werden. Selbst nur bei einem kurzen Aufenthalt greifen die Einreisebestimmungen und sind dabei sogar je nach europäischen Nationalität unterschiedlich. Für deutsche Staatsbürger ist ein normaler Personalausweis oder ein gültigen Reisepass ausreichend. Österreicher als Beispiel hingegen benötigen ein Visum, das aber direkt an der türkischen Grenze ohne viel Bürokratie für etwas mehr als 20,- € erhältlich ist und für 3 Monate Gültigkeit hat.
Einreisebestimmungen - kurze Reisen in die Türkei
Aufenthalte über 90 Tage - Aufenthaltsgenehmigung
Anders sieht es für einen Aufenthalt über 90 Tage aus. Denn auch hier benötigen Deutsche ein Visum. Die Einreisebestimmungen der Türkei für alle Europäer sind seit 2 Jahren verschärft worden. So war es früher möglich nach kurzer Ausreise und nachfolgender erneuter Einreise eine neue Gültigkeit für 90 Tage zu erreichen. Dies hat sich geändert, ja ist verboten. Es empfiehlt sich bei der Absicht länger als 90 Tage in der Türkei zu verbringen, sich vorab beim türkisches Generalkonsulat zu erkundigen. Aber auch hier gilt, dies kann auch direkt in der Türkei geschehen, ist aber mit etwas mehr Aufwand verbunden, denn man muss nach Istanbul, Ankara oder Mersin die Behörden aufsuchen.
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